Bildungszentrum


Rücktritserklärung 


Rücktritte bzw. Kündigungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich für die Bearbeitung ist das Eingangsdatum. Sofern von Ihnen anstelle der angemeldeten Person kein geeigneter Vertreter benannt werden kann, entstehen folgende Kosten:  

 

Erfolgt der Rücktritt  ab 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, so sind 25 % der gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen.

 

Erfolgt der Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, so sind 50 % der gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen.  

 

Teilnehmende, die sich später als 3 Werktage vor Beginn der Veranstaltung abmelden oder ohne Abmeldung fernbleiben, wird die volle Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.  

 



Für die Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft und der Weiterbildung zur Praxisanleitung gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen:


Ein Rücktritt ist bis zu 10 Wochen vor Beginn der Weiterbildung möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € fällig.

 

Erfolgt der Rücktritt in einem Zeitraum von bis zu 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, so sind neben der Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zusätzlich 15 % der gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen, sofern keine geeignete „Ersatzperson“ gefunden wird.

 

Erfolgt der Rücktritt innerhalb des Zeitraumes von 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, so sind neben der Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zusätzlich 25 % der gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen.

 

 

Die Teilnehmerauswahl führt ausschließlich der Seminarleiter durch.

 

Erfolgt der Rücktritt während der laufenden Weiterbildungsmaßnahme, so ist die Kündigung sechs Wochen zum Ende eines jeden Quartals möglich. Dann sind bis zu diesem Zeitpunkt alle angefallenen Lehrgangsgebühren, die Kosten für das laufende Quartal sowie 25 % der restlichen Lehrgangsgebühren zu zahlen.

 

Rücktritte bzw. Kündigungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich für die Bearbeitung ist das Eingangsdatum.